Freitag, 18. Februar 2011

Keine eigenmächtige Räumung durch den Vermieter

Die nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme einer Wohnung und deren eigenmächtiges Ausräumen durch einen Vermieter stellt eine unerlaubte Selbsthilfe dar, für deren Folgen der Vermieter verschuldensunabhängig nach § 231 BGB haftet.


Das soll  nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH Urteil vom 14. Juli 2010, Az. : VIII ZR 45/09) selbst dann gelten, wenn der gegenwärtige Aufenthaltsort des Mieters unbekannt und/oder das Mietverhältnis wirksam gekündigt und dadurch ein vertragliches Besitzrecht des Mieters entfallen ist.

Nach Auffassung der Karlsruher Richter ist der Vermieter nämlich auch in diesen Fällen verpflichtet, sich - gegebenenfalls nach öffentlicher Zustellung der Räumungsklage - einen Räumungstitel zu beschaffen und zwecks rechtmäßiger Besitzverschaffung aus diesem vorzugehen.