Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung für den Fall, dass der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere der Mietzinszahlung, nicht nachkommt. Sie darf nur verlangt werden, wenn sie vertraglich vereinbart ist. Im Zusammenhang mit Kautionszahlungen sind regelmäßig Fragen, wie die Kaution zu leisten ist und wann sie zurückzugewähren ist von Interesse:
1. Barkaution
Erhält der Vermieter das Geld in bar, so sollte der Mieter aus Beweisgründen unbedingt eine Quittung verlangen. Im Falle von Überweisungen lässt sich der Nachweis durch Kontoauszug führen. Der Mieter ist übrigens berechtigt mit Beginn des Mietverhältnisses, die Kaution in drei gleichen, aufeinanderfolgenden Monatsraten zu bezahlen.
2. Höhe der Kaution
Die Höhe der Kaution darf gemäß § 551 BGB drei Monatsmieten nicht überschreiten. Verträge, die eine höhere Kaution vorsehen, sind auf die gesetzlich vorgesehene Höhe zu beschränken. Zuviel gezahlte Beträge darf der Mieter zurückfordern. Der Vermieter muss eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen.
Entgegenstehende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam.
3. Rückzahlung der Kaution
